Licht im Dschungel der Fahrgastrechte

Licht im Dschungel der Fahrgastrechte

flugzeug-0040.gif von 123gif.deWegweiser durch den Dschungel der Fahrgastrechte
Welche Ansprüche haben Kunden bei Verspätung von Bahn, Flugzeug, Bus und Schiff
Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen im Bahn-, Flug-, Bus- und Schiffsverkehr
flightright gibt Verbrauchern Tipps zum Umgang mit Fahrgastrechten
Fast jeder hat es schon einmal selbst erlebt: der nervöse Blick auf die Uhr und die Frage „Wo bleibt die Bahn?“. Jeden Tag kommt es zu Verspätungen und Ausfällen im Bahn-, Flug-, Bus- und Schiffsverkehr. In vielen Fällen haben Betroffene Anspruch auf Fahrpreiserstattung oder sogar ein Anrecht auf Entschädigung. Rechtsexperte Philipp Kadelbach von flightright, dem Verbraucherportal für Fluggastrechte, gibt Tipps, um sich im Wirrwarr der Regelungen zu orientieren.
Wenn der Flieger nicht kommt: Was tun bei Verspätungen, Umbuchungen und Ausfällen von Flügen?

  • Familien sollten Ersatzansprüche gegenüber Airlines geltend machen
  • Verbraucherportal flightright sagt, wie Flugreisende ihr gutes Recht einfordern können

Berlin, 10. Januar 2012 – Ein Albtraum: Der Urlaub ist geplant, das Hotel gebucht und die Koffer sind gepackt – aber der Flieger kommt nicht. Wenn sich der Flug verspätet, umgebucht oder sogar annulliert wird, zerplatzt der Traum vom entspannten Urlaub mit der Familie noch vor dem Gate. Was zu tun ist, weiß Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsexperte bei flightright, dem Verbraucherportal für Fluggastrechte.
Was viele Reisende nicht wissen: Geprellten Flugreisenden stehen konkrete Ansprüche auf Schadensersatz zu. „Verzögern sich Abflug und Ankunft um mehr als drei Stunden, sind Fluggesellschaften zu Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro verpflichtet“, weiß Philipp Kadelbach. „So kann zum Beispiel eine vierköpfige Familie bis zu 2.400 Euro Ersatz geltend machen. Die Höhe der Ersatzbeträge staffelt sich dabei nach der Länge der Flugstrecke.“
Flugverspätungen sind besonders für Familien eine enorme Geduldsprobe. Nach längerem Warten vor dem Check-in-Schalter sind die Koffer endlich aufgegeben und nun das: Auf dem Weg zum Gate heißt es „Delay“, Verspätung. Wenn die lieben Kleinen dann quengelig werden, ist es leichter gesagt als getan, noch die Ruhe zu bewahren. Da kann es helfen, sich die Wartezeit erst einmal mit einem kleinen Snack im Bistro zu verkürzen. Zudem sollten Reisende ihr Hotel über eine spätere Ankunft informieren. Gut zu wissen: Bei Verzögerungen von mehr als zwei Stunden, haben Passagiere gegenüber der Airline Anspruch auf Verpflegung und zwei kostenfreie Telefonate.
Werden Flüge storniert, sollten Familien dagegen nicht lange warten, sondern sofort handeln. Am besten suchen Reisende umgehend den Ticket-Schalter ihrer Fluggesellschaft auf, um sich über Ersatzflüge zu informieren. Die Airlines sind verpflichtet für eine schnellstmögliche alternative Beförderung zu sorgen. Nicht selten kommen manche Fluggesellschaften dieser Ersatzflugverpflichtung nicht nach. In einer solchen Situation sind Familien gut beraten, sich selbst einen neuen Flug zu suchen und für eine mögliche Rückerstattung der Kosten sämtliche Belege und Rechnungen aufzubewahren. Dabei gilt aber, dass Airlines nur die angemessenen Kosten zurückerstatten müssen.
Generell sind Reisende eher schlecht über ihre Ansprüche gegenüber Airlines informiert. „Dabei haben allein im letzten Jahr Tausende deutsche Flugreisende Ihr Recht auf eine Entschädigungszahlung nicht wahrgenommen, weil sie schlichtweg ihre Rechte nicht kennen“, so der Experte Philipp Kadelbach. „Außerdem rechnen Fluggesellschaften damit, dass ihre Passagiere zeit- und kostenintensive Rechtsverfahren vermeiden wollen. Sie reagieren dann gerne auf Anfragen mit standardisierten Formbriefen oder schikanieren die Fluggäste, indem sie Belegen anfordern, ohne das der Passagier realistische Aussicht auf Entschädigung hat“, kritisiert Kadelbach.
Wer zähe Rechtsstreitigkeiten mit der Fluggesellschaft und hohe Anwaltskosten vermeiden möchte, findet schnelle Hilfe auf dem Verbraucherportal flightright. Passagiere müssen nur ihre Flugnummer und den Abflugtag in den kostenlosen Entschädigungsrechner eingeben. flightright prüft dann die Rechtsansprüche der Passagiere und setzt diese gegenüber der Fluggesellschaft durch. Nach erfolgreichem Abschluss erhält flightright eine prozentuale Beteiligung von der Entschädigungssumme in Höhe von 25 Prozent zzgl. Mehrwertsteuer.
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(Berlin 2011) Eisenbahnverkehr:Die Bahn ist mal wieder viel zu spät und auch nach 60 Minuten noch nicht in Sicht. In diesem Fall stehen Reisenden laut EU-Verordnung 1371/2007 eine Erstattung des Fahrpreises von mindestens 25% und die kostenlose Verpflegung mit Getränken zu. Bei Verspätungen ab 120 Minuten haben Bahnfahrer Anspruch auf eine Fahrpreiserstattung in Höhe von 50%. Bei einem Totalausfall hat das Warten ein Ende, da die Bahn dann die Kosten einer alternativen Beförderung übernehmen oder 100% des Ticketpreises zurückzahlen muss. Im Nahverkehr gelten andere Regelungen. Sollte sich der Arbeitsweg via Eisenbahn um mehr als 20 Minuten verlängern, können ohne Aufpreis andere Züge genutzt werden (z. B. RE, IC, ICE). Fällt der letzte Zug des Tages aus oder verspätet sich dieser zwischen null und fünf Uhr morgens um mindestens eine Stunde, kann alternativ auf Bus oder Taxi für die Weiterfahrt umgesattelt werden. In diesem Fall muss das Unternehmen Kosten bis zu 80 Euro übernehmen. Der Weg bis zur endgültigen Fahrpreiserstattung ist jedoch ohne ein wenig Bürokratie leider nicht zu meistern. Beim Service-Personal oder als Download im Internet erhalten Bahnreisende das „Fahrgastrechte-Formular“. Einmal ausgefüllt, muss es gemeinsam mit der Kopie des Fahrscheins direkt an die zuständige Service-Stelle geschickt werden. Maximal vier Wochen später sollte der Antrag bearbeitet sein und die Entschädigung in Form eines Gutscheins im Briefkasten liegen. Auf Wunsch geht das Geld auch direkt aufs Konto.
Busreisen:Viele Touristen bereisen ihre Urlaubsziele gern mit dem Bus. Technische Defekte oder Fehlplanungen können auch für Beförderungsausfall und -verzögerung sorgen. Eine einheitliche Regelung für Entschädigungen bei solchen Problemen gibt es bislang nicht. Betroffene sind meist auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. Das ändert sich ab März 2013 per EU-Verordnung. Diese sichert Busreisenden fortan ähnliche Rechte wie Bahnreisenden zu. Danach sollen zukünftig bei Verspätungen von mindestens zwei Stunden oder Totalausfall eine alternative Reisemöglichkeit gestellt oder das Ticket zu 100% erstattet werden. Zusätzlich gibt es Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50% des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten. Außerdem sollen Reisenden bei Verpassen des Anschlusses bis zu zwei Hotelübernachtungen im Wert von 80 Euro gestellt werden. Diese Regelungen gelten ausschließlich für Fernreisen innerhalb der EU ab 250 km.
Schiffsreisen: Auch bei Schiffsreisen erwartet Betroffene ab Dezember 2012 eine einheitliche EU-Regelung der Fahrgastrechte. Bei Verspätungen ab 90 Minuten erhalten Fahrgäste eine finanzielle Entschädigung je nach Dauer der Fahrt und Länge der Verspätung in Höhe von 25% bis 50% des Fahrpreises. Es können aber auch eine alternative Beförderung oder Übernachtungen bis zu drei Nächten in Anspruch genommen werden. Boots- und Schiffsunternehmen, die nicht mehr als zwölf Passagiere auf einmal befördern können, sind von diesen Regelungen allerdings ausgenommen.
Tipps:

  1. Sammeln Sie alle Belege und Fahrkarten.
  2. Lassen Sie sich die Verspätungen oder Ausfälle vom Service-Personal auf der Originalfahrkarte bestätigen.
  3. Schicken Sie keine Originaldokumente an das Unternehmen, sie könnten auf dem Postweg verloren gehen.
  4. Beachten Sie die Einreichungsfristen, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.
  5. Höhere Gewalt (wie z. B. Naturkatastrophen) kann den Anspruch auf Entschädigung gegebenenfalls ausschließen.

Über flightright: flightright, das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf flightright
Medienkontakt: Nadine Kupfer

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