Flugentschädigungen

Flugentschädigungen

flugzeug-0040.gif von 123gif.deUrteil: Flugentschädigungen
Wer seinen Flug wegen Annullierung nicht antreten kann, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Gleich zwei Entschädigungen erhält der, der auch von der Annullierung des umgebuchten Fluges betroffen ist. So hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Eve Büchner, Expertin für Fluggastrecht und Gründerin von refund.me, hat eine Einschätzung des Urteils gegeben.
Zwei annullierte Flüge – zwei Entschädigungen
„Mit dem heutigen Urteil des Frankfurter Amtsgerichts zu Entschädigungszahlungen bei Flugausfall wurden erneut die Fluggastrechte fundamental gestärkt. Allerdings ist der Fall, bei dem ein Reisender weder seinen gebuchten noch den alternativen Flug nach jeweiliger Annullierung antreten konnte und nun für beide entschädigt wurde, eher die Ausnahme als die Regel. Mit 90 Prozent bleiben Verspätungen von über drei Stunden für die Airlines das Hauptproblem in der Entschädigungsfrage. Verpasste Anschlussflüge oder „einfache“ Annullierungen  machen derzeit etwa 10 Prozent der Klagen aus. Obwohl auch Überbuchungen  Entschädigungen nach sich ziehen können, tendiert die Klagebereitschaft hier momentan gegen Null. Das Hauptproblem bleibt aber auch mit dem neuerlichen Urteil bestehen: Die wenigsten Fluggäste kennen ihre Rechte und konfrontieren noch viel zu selten die Airlines mit ihren Ansprüchen. Allein deutschen Fluggästen gehen dadurch Jahr für Jahr etwa 180 Millionen Euro verloren. Weltweit liegt der Anspruch sogar bei 835 Millionen Euro.“
refund.me ist ein weltweiter Dienstleister, der Reisende bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlüsse und Umleitungen schnell und unkompliziert unterstützt. Dank seines speziellen, hochpräzisen Advanced Business Logic (ABL) Systems können Ansprüche direkt auf der Webseite oder über die kostenlose App eingereicht werden. refund.me kann somit schnell Ansprüche von bis zu 600 Euro entsprechend der EU-Verordnung 261/2004 durchsetzen. refund.me arbeitet mit der geringsten Provision der Branche von 15% (zzgl. MwSt.). Die Provision wird nur im Erfolgsfall berechnet. Das im Juli 2012 gegründete Startup hat es zu seiner Mission gemacht, Passagierrechte weltweit transparent und erreichbar zu machen. Bisher hat refund.me Ansprüche von Passagieren in 110 Ländern, 5 Kontinenten und bei 240 Fluggesellschaften durchgesetzt. Die Firmenzentralen befinden sich in Potsdam und im kalifornischen Palo Alto.

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