In Vino veritas – oder auf dem Etikett?

In Vino veritas – oder auf dem Etikett?
glaeser-0001.gif von 123gif.deDie Wahrheit ist nicht im Wein, sondern steht in Zukunft auf dem Etikett. DHS
Nun ist es heraus: In den edlen Tropfen verbirgt sich Manches, das Verbraucher dort nicht vermuten würden: Ei und Eiprodukt, Lysozym oder Albumin aus Ei, Milch und Kasein sowie Sulfite oder Schwefeldioxid. Da können die Ergebnisse einer im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Studie nicht verwundern: 7,2 % der Studienteilnehmer berichten von einer Unverträglichkeit gegenüber Wein und/oder Allergie ähnlichen Symptomen nach Weinkonsum.
Eine neue Vorschrift aus Brüssel bringt es ans Licht: Im Wein sind nicht nur Weintrauben und Alkohol, sondern es können darin ganz legal Substanzen wie Ei und Milch sowie deren Derivate enthalten sein. Allerdings muss dies ab Juni 2012 auf dem Etikett deklariert werden. Hinter der für alle EU-Mitgliedsländer bindenden Durchführungsverordnung mit der schlichten Nummer 579/2012 verbirgt sich quasi eine Revolution. Erstmals müssen die europäischen Weinproduzenten neben Sulfiten bzw. Schwefeldioxid auch Allergien auslösende Zusatzstoffe wie Ei und Milch auf den Etiketten ihrer Erzeugnisse deklarieren. Noch im Oktober vergangenen Jahres hatte das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit beschlossen, alkoholhaltige Getränke (über 1,2 Volumen %) von der Kennzeichnungspflicht der Inhaltsstoffe und Angaben zu den Nährwerten auszunehmen.
In wieweit die neue Verordnung Auswirkungen auf die Praxis haben wird, ist noch nicht abzusehen. Denn deklariert werden muss nur, was über einer bestimmten Nachweisgrenze liegt. Und die legt die „Internationale Organisation für Rebe und Wein, OIV“ fest. Deren Vorgängerorganisation, das Internationale Amt für Rebe und Wein, wurde von Weinanbauländern gegründet, um u.a. die angeblichen positiven Auswirkungen des Weinkonsums zu verbreiten. Überdies schreibt die neue Verord- nung zwar verbindlich die Formulierung der Hinweise vor und auch die möglichen Er- gänzungen durch Piktogramme, legt aber leider keine Schrift- und Abbildungsgröße für die Warnhinweise fest.
Es ist jedoch schon als Erfolg zu verbuchen, dass endlich ein Anfang gemacht wird, Verbraucher/-innen zu informieren und aufzuklären. Gerade bei den alkoholhaltigen Getränken, deren Konsum in Europa so weit verbreitet ist wie nirgendwo sonst, sind Hinweise auf mögliche schädliche Folgen des Konsums dringend geboten.
Ähnliche Aufklärung wie beim Wein ist auch bei den anderen alkoholischen Geträn- kearten erforderlich. Man darf gespannt sein, was die Verbraucher/-innen noch erwarbtet. Von Reinheit des Bieres kann angesichts der Verwendung von Malzpellets in der Bierproduktion, der Beifügung exotischer Geschmacksträger und „Energy“-Zusätzen wie Koffein längst nicht mehr die Rede sein.
Die neue Verordnung gilt übrigens für Weine, die vollständig oder teilweise aus Trau- ben der 2012er Lese und folgender Erntejahre gewonnen und nach dem 30. Juni 2012 etikettiert werden. Sie ist zu finden unter dem Namen: „Durchführungsverordnung (EU) Nr. 579/2012 der Kommission vom 29. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse“. Download > Ärzteblatt/Weinunverträglichkeit

Pressekontakt: Dr. Raphael Gaßmann und Gabriele Bartsch, (Pressetext: Hamm, 2. August 2012)


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