Sperrstunde 22h gekippt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Sehr anerkannt – und gar nicht doof
Kippt Söder-22h-SperrstundenNorm
Als eindeutig nicht rechtskonform
Normenkontroll-Eilverfahren kippt
Was bei Gastronomen nicht beliebt
Eine abflauende Corona-Pandemie
Braucht Ladenschluss mit Phantasie
Ausgabe von Trank und Spezereien
Nur bis 22h nicht zu vertreten seien
Bei Schlafbedarf durchaus possierlich
Für Infektionsgeschehen: willkürlich
„Wir begrüßen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof… Angesichts niedriger Infektionszahlen können wir wieder mehr Freiheit wagen. Zugleich belegt das niedrige Infektionsgeschehen, dass unsere Hygienekonzepte funktionieren… Wenn derzeit Corona-bedingt deutlich weniger Gäste einen gastronomischen Betrieb aufsuchen dürfen, ist dies jetzt zumindest wieder länger möglich. Der Beschluss schafft unseren Betrieben zusätzliche unternehmerische Spielräume… Corona gibt es nach wie vor, jetzt liegt es an uns, mit diesen wiedergewonnenen Freiheiten verantwortungsbewusst umzugehen. (Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer DEHOGA Bayern.
Die Wirtshäuser im Freistaat Bayern
Dürfen jetzt wieder so lange feiern
Sprich Kneipen dürfen offen sein
Wie ‚früher‘. Klingt im Wirtsohr fein
Betriebsbeschränkung unverhältnismäßig
Auch nach Zehn ist der Gast gefräßig
Nicht die erste juristische Schlappe
Geht auf der Staatsregierung Kappe
1) Einzelhandel: die 800qm-Regel
2) Außengastronomie: 20h-Sperrpegel
3) Hotellerie: Wellness-Verbot
4) Gastronomie: 22h-Sperr-Gebot
„Die Rechtsetzung der Staatsregierung ist qualitativ miserabel – eine echte Blamage“ (Martin Hagen, FDP-Landtagsfraktionschef)
Bars, Clubs, Diskotheken und Bordelle
Dürfen nicht öffnen „auf die Schnelle“
Auch „Sonstige Vergnügungsstätten
Die gehn auch noch zum Ka