Remember Corona 16.6.20?

Remember Corona 16.6.20?

CORONA 91 – Dienstag 16.6.20

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Stadt-Streichereien

in München

WORRY and get HAPPY

 


Die Staatsregierung hat in den vergangenen Wochen erste Schritte für eine neue Normalität eingeleitet. (Übergang von Ausgangs- zu Kontaktbeschränkungen, schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen, Ausweitung der Kinderbetreuung, Öffnung von Gastronomie und Handel, Wiederaufnahme von Gottesdiensten und Versammlungen und Neustart des Sportbetriebs in verschiedenen Bereichen.)
Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor stabil: Die Infektionszahlen sind weiter rückläufig. Die Zahl der Genesenen übersteigt seit einiger Zeit kontinuierlich die Zahl der neu Infizierten. In der Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte gab es in den vergangenen sieben Tagen keine Neuinfektionen.
Die Staatsregierung setzt deshalb ihren Kurs fort. Es wurde heute beschlossen: 


1. Katastrophenfall
Die Feststellung des bayernweiten Katastrophenfalls am 16. März 2020 hat ein ge-zieltes Vorgehen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ermöglicht. Der Ministerrat dankt den 104 Führungsgruppen Katastrophenschutz und allen dort eingesetzten Frauen und Männern für ihren großen und unverzichtbaren Einsatz. Der Ministerrat beauftragt den Staatsminister des Innern, für Sport und Integration unter Berücksich-tigung gegebenenfalls noch vorhandenen Koordinierungsbedarfs zur Bewältigung des Pandemiegeschehens mit Ablauf des 16. Juni 2020 das Ende des Katastrophenfalls festzustellen.
2. Allgemeine Kontaktbeschränkung
Die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung werden ab dem 17. Juni 2020 erweitert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines wei-teren Haushalts treffen. Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Be-schränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
Die Regelungen für die Gastronomie, Hotellerie und Kulturstätten werden entspre-chend erweitert. Die Rahmenkonzepte der betroffenen Fachministerien werden, so-weit erforderlich, entsprechend angepasst.
3. Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war
Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war, gilt ab dem 22. Juni 2020 die Regel, dass 10 qm pro Person ausrei-chen. Das betrifft insbesondere den Betrieb von Geschäften mit Kundenverkehr, aber auch Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten, wie z. B. Museen oder zoologische Gärten.
Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig ge-schützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
4. Gastronomie
Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungs-zeit auf 23 Uhr verlängert.
5. Kunst und Kultur
Kunst- und Kultur sind Vorreiter für die weiteren Öffnungsschritte im gesamten Ver-anstaltungsbereich. Seit 15. Juni sind erstmals wieder Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Ab 22. Juni 2020 werden diese Personenhöchstzahlen erweitert: Ver-anstaltungen im Kunst- und Kulturbereich werden mit zugewiesenen und gekenn-zeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich sein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverän-dert.
Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird ab 22. Juni 2020 wieder zugelas-sen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2 m, regelmäßige Lüf-tungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygiene-konzept entwickeln und veröffentlichen.
6. Gottesdienste
Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen so-wie für die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ab 22. Juni 2020 ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5m.
7. Veranstaltungen
Andere, üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulab-schlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen in-nen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.
Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängli-che Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.
8. Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Altenheime und Behinderteneinrichtungen
Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium umge-hend Vorschläge für eine Lockerung der Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Al-tenheime und Behinderteneinrichtungen erarbeiten. Für die künftigen Besuchsrege-lungen gilt dabei der Grundsatz der Verantwortung der Träger und Einrichtungen vor Ort, jeweils im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bzw. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Der Schutz der Bewohner bzw. Patienten hat oberste Priorität. Ziel sind weitgehende Erleichterungen bei den Besuchsregelungen, dies stets aber nur in Abhängigkeit von den konkreten örtlichen Verhältnissen.
9. Hallenbädern, Thermen und Hotelschwimmbädern
Ab 22. Juni 2020 können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotel-schwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministeri-um entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen.
10. Betrieb von Reisebusunternehmen
Für den Betrieb von Reisebusunternehmen sollen künftig dieselben Regelungen gel-ten, wie sie auch für den Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr gelten. Das Wirtschaftsministerium sowie das Verkehrsministerium werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium dementsprechend das geltende Rahmenkonzept für tou-ristische Dienstleister in Bayern anpassen.
11. Sport
Im Bereich des Sports kann ab dem 22. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Lehr-gangsbetriebs erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und In-door-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbe-grenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).
12. Kindertagesbetreuung und Schule
Ab 1. Juli 2020 sollen alle Kinder wieder die Einrichtungen der Kindertagesbetreu-ung nutzen können. Insgesamt gilt für die Kindertagesbetreuung und die Schule das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.

Katastrophenschutz ade! Bayern, 16.6.2020

Katastrophenschutz aufgehoben
In Restaurants: Order von Oben
Hochzeiter, Künstler: tretet ein
Bis 23h darf offen sein (ab 22.6.)

Bei Feiern in den Innenräumen
Kann man von über 50 träumen
Outdoor 100 Personen maximal
!Hygiene-Regeln! Schau-ma-mal
22.: bis 100 innen, bis 200 außen
© RS/PTM

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