Am Marienplatz observiert: (10.6.)
Hochzeits-Branche demonstriert
Wir fordern einen Fahrplan, wann und wie es mit Veranstaltungen weitergehen kann (Organisator Fabian Küssel).
Pärchen verlieren Lust
An der Trauung: Frust!
Große Feiern fallen aus
Maskenpflicht im Haus
Man geht in medias res
Große Verluste gäbe es
Eventfirmen: Kurzarbeit
Deutschlandweit!
Sitzen auf heißen Kohlen
Verlust nicht aufzuholen
Vom Staat muss Hilfe her
Man heiratet nicht mehr!
Brautausstatter & Redner
Musiker sowie viele mehr
Protestierten gegen’s Aus
10.6., München, am Rathaus
© RS/PTM
CORONA-MASSNAHMEN-GEGNER ABGEWIESEN
Bundesverfassungsgericht hat Eilantrag der „Corona-Maßnahmen-Gegner“ für München abgewiesen. Sie wollten die Teilnahme von 10 000 Demonstranten durchsetzen. Die Stadt München hatte erneut nur 1000 Personen für die für heute geplante Kundgebung auf der 42 ha großen Theresienwiese erlaubt.
Nachdem das Verwaltungsgericht in München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mehrere Eilanträge abgelehnt und die Entscheidung der Stadt bestätigt hatten, hatten sich die Veranstalten an die Richter in Karlsruhe gewandt.
Nach dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip müsse sich der Veranstalter erneut zuerst an das Verwaltungsgericht wenden, begründeten die Karlsruher Richter die Entscheidung. Da es sich bei der Corona-Pandemie um ein «dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen» handele, müssten die Behörden und Gerichte die Entscheidungen je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens treffen.
Außerdem sei es für das Bundesverfassungsgericht nicht erkennbar, wie die letzte Versammlung am 30. Mai verlaufen ist und ob sich daraus Folgerungen für die geplante Versammlung ziehen lassen, hieß es.
Die Demo für heute Samstag wurde unter dem Motto «Zusammenstehen für Freiheit, Grundrechte und Selbstbestimmung» angemeldet. Es gab bereits mehrere Samstags-Demos dieser Art in München. Am vergangenen Samstag wurde die Demo aus Protest gegen die nur 1000 zugelassenen Teilnehmer abgesagt.