
ANKLAGE
Im Auftrag der Gerechtigkeit 224 Seiten, € 16,99 [D] | € 17,50 [A] | CHF 29,90, 13,5 x 21,5 cm, geb., Pappband mit Schutzumschlag ISBN: 978-3-424-15076-6Markus Schollmeyers ANKLAGE betrifft uns alle und macht betroffen und Hoffnung zugleich, weil es in ihm nicht nur um unser Rechtssystem und die Rolle von Anwälten geht, sondern um den Wert von Gerechtigkeit und um die Käuflichkeit von Rechtsmitteln. Aber auch darum, dass es die Ausnahmen noch gibt… Ein kleines Buch mit sehr großem Inhalt. RS/PTM
Als Nestbeschmutzer könnte so mancher Kollege aus der Juristerei Markus Schollmeyer sehen – aber nur dann, wenn er sich von dem Wort Gerechtigkeit im wahrsten Sinne schon ein gutes Stück weit entfernt hat. In Wirklichkeit ist er ein Nestbeschützer. Einer, für den Recht von Gerechtigkeit kommt und nicht von Rechtsmitteln. Womit wir schon beim Honorar wären, das „ursprünglich aus dem Lateinischen von honorarium (Ehrengeschenk) kommt und sich ableitet von honor, honoris (Ehre). Rechtsberater erhielten im alten Rom keinen Lohn; denn Rechtsrat wurde von angesehenen und wohlhabenden Männern zumeist senatorischen Rangs erteilt, die jede Lohnarbeit als standeswidrig ansahen. Der Rechtsberater erhoffte sich von seiner Tätigkeit vielmehr eine Steigerung seiner sozialen Geltung und damit eine erfolgreiche politische Laufbahn. Mit der Unentgeltlichkeit der Rechtsberatung war es aber vereinbar, ein „honorarium“, d. h. eine Ehrengabe, als Geschenk anzunehmen… Allerdings: Das Honorar wurde später derart üblich, dass es als geschuldete Gegenleistung sogar eingeklagt werden konnte. (Wikipedia).
Markus Schollmeyers ANKLAGE macht dem Leser viele Zusammenhänge klarer. Er bringt das dumpfe Gefühl, beim Lesen von Urteilen, die ungerecht erscheinen ungeschönt zu Papier. Z.B. wenn er von internem Kanzleizwang spricht, vom wirtschaftlichen Erfolgszwang, dem sich der Anwalt in einer Kanzlei schwer entziehen kann, oft auf Kosten der Gerechtigkeit. Oder: „In der Theorie des Gesetzes gilt die Staatsanwaltschaft als ‚objektivste Behörde‘ des Landes, während die eigentlichen Ermittler, die Polizisten im Gesetz ‚Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft‘ genannt werden. Das Prinzip der objektivsten Behörde und ihrer Hilfsbeamten funktioniert in der Realität einfach nicht, weil diese Behörde von subjektiven Menschen geführt und geprägt wird. Somit entsteht eine Art ‚Gerechtigkeitslücke‘, und Anwälte sind dafür da, an der Seite ihrer Mandanten gegen überzogene Anklagen zu kämpfen…“ Alleine für diesen Satz gehört Markus Schollmeyer eine Ehrlichkeitsmedaille verliehen. Und natürlich gilt das mit der Subjektivität auch für die Richter. Wie sagt ein Anwalts- und Notarfreund von mir immer so schön: „Bei Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“. (Rena Sutor)
Tipp:Gerechtigkeitsportal
