12.4.18: Flächenfraß Bayern

12.4.18: Flächenfraß Bayern

12.04.2018, 18.30h Museum Mensch und NaturFlächenfrass in Bayern: Triebkräfte und Folgen
Kategorie: Veranstaltungsreihe: Biodiversität. Prof. Dr. Hubert Weiger, BUND Naturschutz in Bayern e.V., Landesvorsitzender Klaus Leidorf, Luftbilddokumentator „Flächenfraß vorher / nachher“
Der Flächenverbrauch und damit der Verlust von Boden ist eines der zentralen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit: Boden ist nicht vermehrbar, er ist zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Menschen; mit seiner Versiegelung geht nicht nur Acker- und Weideland, sondern auch wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Schönheit und Erscheinungsbild der natürlichen Umgebung unwiederbringlich verloren. Die Fotos von oben, vom Luftbilddokumentator aus dem Flugzeug über Bayern aufgenommen, zeigen es eindrücklich: Vorher Natur – nachher Autobahn, wahlweise Gewerbegebiet, wahlweise Siedlungsbebauung, wahlweise Verkehrsknotenpunkt…
Die Bundesregierung hat als Ziel beschlossen, bis 2030 den Flächenverbrauch in Deutschland auf max. 30 ha/Tag zu reduzieren; auf Bayern würde demnach ein Anteil von max. 4,7 ha entfallen. Doch in Bayern wird derzeit täglich 13,1 Hektar (ha) freies Land in Siedlungen, Gewerbegebiete oder Strassen umgewandelt. Das ist der Verlust einer Fläche von der Größe des Ammersees – jährlich; der Fläche von 8000 Bauernhöfen in den letzten 20 Jahren. Ungebremster Raubbau auf Rekordniveau: Trotz jahrelanger umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit und politischer Bemühungen aller Art auf verschiedensten Ebenen, trotz eines „Flächensparbündnis‘“mit 52 Organisationen inkl. des Freistaats Bayern seit 2003.
Doch die Landesregierung hat im November 2017 – nach monatelangem erbittertem Streit leicht abgeschwächt –die Änderung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) mit dem Ziel der Lockerung des bisherigen „Anbindegebots“ von Gewerbegebieten an die unmittelbare Siedlungsnähe von Kommunen über die parlamentarischen Hürden gebracht: Kommunen können nun die weitere freie Ausweisung von Gewerbegebieten etwa an Autobahnen oder vierspurigen Bundesstrassen ohne direkten Anschluss an den Ort beschliessen, wenn das „Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt“ und kein alternativer, bereits verkehrlich angebundener Standort vorhanden ist.
Der Protest dagegen ist massiv, „Landeszerrüttungsplan“ hat die Süddeutsche Zeitung am 10.11.2017 das neue LEP genannt: Es sei, wird kritisiert, geradezu ein Förderprogramm für die Zubetonierung der Landschaft mit immer neuen Gewerbe-„Parks“ und Einkaufscentren auf der „grünen Wiese“ – und das trotz 11.000 ha freistehender Gewerbeflächen derzeit in Bayern –; weitab von örtlicher Bebauung auf ehemaligen Landwirtschafts- und naturnahen Erholungs- und Kulturlandflächen; mit weiterer Trennung von „Wohnen“ und „Arbeiten“ und damit Schaffung neuer (motorisierter) Verkehrsströme ins Umland; mit zunehmender  Verödung der Orts-Kerne mit ihren gewachsenen Versorgungsstrukturen; und schließlich mit weiterem, ungesteuertem Flächenfraß, getrieben von der „Gier nach Gewerbesteuereinnahmen“ der Kommunen.
Doch die Zeit scheint reif: Nach Erreichen der erforderlichen Zahl von 25.000 Unterstützer-Unterschriften wird es 2018 voraussichtlich ein Bayern-weites Volksbegehren gegen Flächenfraß – „Damit Bayern Heimat bleibt: Betonflut eindämmen!“ – geben, das erste seiner Art in Bayern. Es wurde im Herbst 2017 initiiert von den GRÜNEN und wird unterstützt u.a. von der ÖDP, einer Anzahl von Umweltverbänden wie dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und den Naturfreunden Bayern (NF), örtlichen Umwelt-Initiativen, Bauernorganisationen wie der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL),  kirchlicher Vereinigungen usw.. Auch wenn einzelne Orts- und Kreisgruppen das Volksbegehren unterstützen können, ist beim BUND Naturschutz in Bayern e.V. noch nicht entschieden, ob das Volksbegehren unterstützt wird. Ziel muss sein ein möglichst breites, überparteiliches Bürgerbündnis gegen die zunehmende Zerstörung von Landschaft.
Hauptziel des angestrebten Volksbegehrens ist die Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes ab 2020 mit der Vorgabe einer Reduzierung der Flächenumwandlung auf durchschnittlich max. 5 ha pro Tag. Es ist erfolgreich, wenn 2018 knapp 1 Mio. Wahlberechtigte innerhalb von (vorgegebenen) 14 Tagen in den Rathäusern Bayerns für diesen Volksentscheid zum Flächenschutz gestimmt haben.
Über den Flächenfraß in Bayern, seine Triebkräfte und Folgen, wollen wir uns informieren lassen und anschließend diskutieren.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das „Bürgerbegehren gegen Flächenfraß“ in Bayern: Die Informationen dazu finden Sie hier.  Sowie die näheren Detaills zu dem Thema „Bürgerbegehren Grünflächen in München“ erhalten Sie hier.

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