Reinheitsgebot

Reinheitsgebot = Kulturerbe

Das Brauwesen hat im Freistaat Bayern eine besonders lange und kulturprägende Tradition. Bereits im frühen Mittelalter begannen Mönche mit der Herstellung des bayerischen Volksgetränks zur Versorgung der Klöster und Pilger. Dem 1516 in Ingolstadt erlassenen Bayerischen Reinheitsgebot mit der strikten Beschränkung auf die Zutaten Wasser Malz und Hopfen ist es zu verdanken, dass sich in Bayern eine einzigartige als „Braukunst“ bezeichnete Handwerkstechnik entwickelt hat.

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